Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SOLIT Marketing GmbH

Präambel

Die SOLIT Marketing GmbH (im Folgenden „SOLIT Marketing“ genannt) bietet diverse Leistungen aus den Bereichen Online-Marketing, KI-gestützte Prozessautomatisierung und Wachstumsberatung an, insbesondere, aber nicht ausschließlich: Google Ads, Meta Ads, LinkedIn Ads, TikTok Ads, Amazon Ads, WhatsApp Marketing, Bing Ads, Pinterest Ads, E-Mail Marketing, Influencer Marketing, Lead-Generierung, Online Recruiting, Website-Erstellung, Content Creation (Text, Foto, Video, Audio), Dashboards und Reporting, Tracking- und Analytics-Setup, KI-gestützte Automatisierung und Prozessoptimierung (einschließlich der Konzeption und Bereitstellung von KI-Systemen wie Chatbots, individuell konfigurierten KI-Agents und automatisierten Workflows), strategische Wachstumsberatung, Schulungen und Workshops.

Die Nutzung der bereitgestellten Leistungen ist nur zu dem dafür vorgesehenen und im Auftrag beschriebenen Zweck zulässig. Eine zweckfremde Nutzung ist nur unter den engen Voraussetzungen der deutschen Datenschutzgesetze zulässig. Jede andere Nutzung oder Verwertung ist unzulässig und wird rechtlich verfolgt.


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Leistungen von SOLIT Marketing erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SOLIT Marketing ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder seine Leistungen widerspruchslos erbringt.


§ 2 Allgemeiner Leistungsumfang

2.1 SOLIT Marketing bietet Leistungen gemäß der Präambel an. Eine detaillierte Beschreibung der jeweils beauftragten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

2.2 SOLIT Marketing ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.

2.3 SOLIT Marketing ist berechtigt, die Erbringung einzelner Leistungen oder Teile davon in einem zumutbaren Ausmaß zu unterbrechen, um Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.

§ 2a Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

2a.1 SOLIT Marketing ist berechtigt, zur Erfüllung der beauftragten Leistungen unterstützende Technologien der Künstlichen Intelligenz einzusetzen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Erstellung, Bearbeitung oder Optimierung von Texten, Bildern, Videos oder sonstigen Medieninhalten. Sämtliche mit Hilfe von KI erstellten Inhalte werden vor Auslieferung an den Kunden durch qualifizierte Mitarbeiter redaktionell geprüft. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung solcher Technologien im Rahmen der vereinbarten Leistung einverstanden.

2a.2 Sofern die beauftragte Leistung die Konzeption, Konfiguration oder Bereitstellung eines eigenständigen KI-Systems umfasst – insbesondere Chatbots, individuell konfigurierte KI-Assistenten („Custom GPTs“), automatisierte Bewertungs- oder Qualifizierungssysteme sowie sonstige automatisierte Workflows, die nach Übergabe eigenständig durch den Kunden oder in dessen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden – gilt ergänzend zu Abs. 2a.1 Folgendes.

2a.3 Mit Übergabe bzw. Inbetriebnahme eines solchen KI-Systems übernimmt der Kunde die Rolle des Betreibers im Sinne der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, „AI Act“). Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt eigenverantwortlich für den rechtskonformen Betrieb des Systems, insbesondere für die Einhaltung von Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten gegenüber seinen eigenen Kunden und Nutzern (z. B. Offenlegung einer KI-basierten Interaktion gemäß Art. 50 KI-VO), soweit diese Pflichten den Kunden als Betreiber treffen.

2a.4 SOLIT Marketing stellt das jeweilige KI-System nach pflichtgemäßem Ermessen und auf Basis des zum Zeitpunkt der Übergabe geltenden Stands von Recht und Technik in konformer Grundkonfiguration bereit. Eine darüberhinausgehende, fortlaufende Überwachung, Anpassung oder Aktualisierung des Systems im Hinblick auf spätere Rechtsänderungen, Änderungen an zugrunde liegenden KI-Modellen Dritter (z. B. der Anbieter von Sprachmodellen) oder Änderungen durch den Kunden selbst schuldet SOLIT Marketing nur, wenn dies gesondert beauftragt wurde.

2a.5 Für Störungen, Abweichungen oder den Ausfall von durch Dritte betriebenen KI-Modellen oder -Plattformen, auf denen ein bereitgestelltes System technisch aufbaut, haftet SOLIT Marketing nicht, soweit die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs von SOLIT Marketing liegt; § 10.4 gilt entsprechend.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebote von SOLIT Marketing sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Beauftragung durch SOLIT Marketing zustande.

3.2 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SOLIT Marketing.

3.3 SOLIT Marketing ist zum Abschluss von Verträgen nicht verpflichtet und kann den Abschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, SOLIT Marketing die für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der übermittelten Werbemittel.

4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Webseiten, auf die das Werbemittel verweist, während der gesamten Kampagnenlaufzeit verfügbar sind. Etwaige Ausfallzeiten sind SOLIT Marketing unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den von SOLIT Marketing zur Verfügung gestellten Programmcode („Zählpixel“) in seine Internetpräsenz an den vereinbarten Stellen einzubauen und dort für die gesamte Kampagnenlaufzeit zu belassen.

4.5 Der Kunde hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen notwendig sind. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist SOLIT Marketing berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und ist entsprechend der Angebotsbedingungen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3 Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung begleicht. Im Verzugsfall ist SOLIT Marketing berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

5.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 6 Haftung

6.1 SOLIT Marketing haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet SOLIT Marketing nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2 Die Haftung von SOLIT Marketing ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.4 Der Kunde stellt SOLIT Marketing von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Materialien oder aufgrund der Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten gegen SOLIT Marketing geltend gemacht werden.

§ 7 Datenschutz

7.1 SOLIT Marketing verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und die vom Kunden überlassenen Daten nur im Rahmen der Auftragsabwicklung zu verwenden.

7.2 Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch SOLIT Marketing zu, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.

8.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt oder fällige Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht leistet.

8.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 9 Eigentumsrechte und Urheberschutz, Nutzungsrechte

9.1 Die Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den von SOLIT Marketing erbrachten Leistungen verbleiben bei SOLIT Marketing.

9.2 SOLIT Marketing überträgt dem Kunden einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte für die Verwertung der vollständigen und als vertragsgemäß abgelieferten Leistung.

9.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Inhalte und Informationen an Dritte weiter zu veräußern oder außerhalb ihrer Zweckbestimmung anderweitig zur Verfügung zu stellen.

9.4 Änderungen der von SOLIT Marketing erbrachten Leistungen durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SOLIT Marketing zulässig.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

10.1 Mängel sind Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, welche die Nutzung für den vertragsgemäßen Gebrauch einschränken. Auftretende Mängel müssen SOLIT Marketing detailliert mitgeteilt werden. Die Parteien wirken bei der Mängelanalyse und -behebung zusammen.

10.2 Der Vertragspartner räumt SOLIT Marketing eine angemessene Frist für die Nacherfüllung ein. Gelingt diese nicht innerhalb einer weiteren, angemessenen Nachfrist, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

10.3 Mängelansprüche des Vertragspartners können nicht geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an den Leistungen durchgeführt hat oder durch Dritte hat durchführen lassen.

10.4 SOLIT Marketing haftet nicht für technische Störungen, deren Ursachen nicht im Verantwortungsbereich von SOLIT Marketing liegen sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

10.5 Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten und außervertraglich dem Grunde nach nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Garantien, vertragswesentlicher Pflichten sowie nach dem Produkthaftungsgesetz ist der Höhe nach auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.6 Im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellte Budget-, Kosten-, Umsatz- oder Wachstumsplanungen sowie sonstige Prognosen und KPI-Zielwerte stellen unverbindliche Einschätzungen auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Daten dar. Sie beruhen unter anderem auf Annahmen zu Marktentwicklung, Wettbewerbsverhalten, Plattform- und Algorithmusbedingungen sowie auf Mitwirkungshandlungen und unternehmerischen Entscheidungen des Vertragspartners, auf die SOLIT Marketing keinen Einfluss hat. Das Nichteintreten prognostizierter Werte stellt für sich genommen keinen Mangel im Sinne des Abs. 10.1 dar und begründet keine Ansprüche des Vertragspartners, sofern SOLIT Marketing die Planung nach pflichtgemäßem Ermessen und auf Basis der verfügbaren Informationen erstellt hat.

§ 11 Zulässigkeit von Internetseiten

11.1 SOLIT Marketing überprüft nicht, ob die Inhalte der Internetseiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind. Für eine mögliche Abstrafung durch Dritte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

11.2 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Internetseiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen einschließlich der Suchbegriffe bzw. Keywords allein verantwortlich.

§ 12 Dienstverträge

Im Rahmen von Dienstverträgen eingesetzte Mitarbeiter dürfen vom Auftraggeber binnen einer Frist von 24 Monaten nach Auftragserteilung nicht abgeworben werden. Im Falle einer Abwerbung innerhalb dieser Frist wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von € 75.000 zugunsten des Auftragnehmers fällig.

§ 13 Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten werden ohne zusätzliche Einwilligung nur zum Zwecke der Bereitstellung der Leistungen, der Nutzung und gegebenenfalls der Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt.

13.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzes.

13.3 Der Vertragspartner sichert zu, eventuell bei sich erhobene Daten ausschließlich zum jeweils angegebenen Zweck sowie zu Marktforschungs- und Werbezwecken innerhalb des Unternehmens zu verwenden. Ein Weiterverkauf von Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 14 Geheimhaltung und Verschwiegenheit

14.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von SOLIT Marketing erhaltenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt zwischen ihnen getroffener Vereinbarungen.

14.2 Bei einer eventuellen Unterauftragsvergabe wird der Vertragspartner dem jeweiligen Unterauftragnehmer eine vergleichbare Verpflichtung auferlegen.

14.3 Der Vertragspartner hat die Einhaltung dieser Geheimhaltungsverpflichtung sicherzustellen.

§ 15 Änderungen

15.1 SOLIT Marketing behält sich vor, die Leistungen und deren Art und Inhalt jederzeit und wiederholt zur Verbesserung des Angebots zu ändern, erweitern oder anzupassen. Wesentliche Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig mitgeteilt.

15.2 SOLIT Marketing behält sich ferner vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Vertragspartner mitgeteilt. Ist der Vertragspartner mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er innerhalb von zwei Wochen schriftlich widersprechen.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Eine Abtretung vertraglicher Rechte und Pflichten durch den Vertragspartner an einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von SOLIT Marketing zulässig.

16.2 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Vertragspartner nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.

16.3 Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Vereinbarungen zwischen den Parteien haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

16.4 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.5 Erfüllungsort ist der Sitz von SOLIT Marketing.

16.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.7 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand Köln. SOLIT Marketing kann auch vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Vertragspartners klagen.

§ 17 Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

Stand: Juli 2026

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